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EU-Einfuhrzoll-Änderung 2026: Neue Regeln erklärt

Inhaltsverzeichnis

Die EU-Einfuhrzoll-Änderung 2026 trifft Sie an der empfindlichsten Stelle: Ihrer ohnehin knappen Marge. Sie kalkulieren jede Sendung auf den Cent genau, und ab dem 1. Juli 2026 kommt ein neuer Kostenfaktor hinzu, der Ihre Preiskalkulation grundlegend verändert. Wie stark, hängt davon ab, wie gut Sie vorbereitet sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Juli 2026 hat die EU die Zollbefreiung für importierte Waren im Wert bis 150 Euro abgeschafft, die sogenannte De-minimis-Grenze für geringwertige Sendungen (low-value consignments).
  • Auf diese geringwertigen Sendungen gilt ein pauschaler Einfuhrzoll von 3 Euro, berechnet pro Produkttyp und nicht pro Paket.
  • Der 3-Euro-Pauschalzoll ist eine Übergangsregelung; ab dem 1. Juli 2028 greift der reguläre EU-Zolltarif nach Warenklassifizierung.
  • Für die Zollanmeldung müssen Sie Produktkennungen wie GTIN, EAN und Harmonized-System-Codes (HS-Codes) bereitstellen.
  • Neue Sicherheitsanforderungen im Voraus belasten den Cashflow von Verkäufern außerhalb der EU zusätzlich.
  • Die Mehrwertsteuer über den Import One-Stop Shop (IOSS) bleibt bestehen und ist vom neuen Einfuhrzoll getrennt zu betrachten.

Bereiten Sie Ihr Geschäftskonto auf die neuen Zollkosten vor

Die EU-Einfuhrzoll-Änderung 2026 verlangt von Ihnen, dass Sie zusätzliche Zollkosten, Mehrwertsteuerzahlungen und Lieferantenzahlungen in verschiedenen Währungen sauber steuern. WorldFirst ist ein E-Geld-Institut, kein Bankanbieter, und unterstützt Verkäufer bei E-Commerce-Importen genau an diesen Punkten.

Mit einer passenden Zahlungslösung für Online-Händler wickeln Sie Zahlungen an Ihre Zulieferer effizient ab. Aktuelle Konditionen finden Sie auf der deutschen Preisübersicht, und ein WorldFirst Germany Business-Konto ist ein klarer erster Schritt.

Was ändert sich bei der EU-Einfuhrzoll-Änderung 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 hat die EU die 150-Euro-Zollbefreiung für E-Commerce-Importe aus Drittländern abgeschafft, die sogenannte De-minimis-Grenze für geringwertige Sendungen. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Einfuhrzoll von 3 Euro pro Produkttyp auf geringwertige Sendungen, unabhängig vom Warenwert. Diese Regel gilt als Übergangslösung im Rahmen der EU-Zollreform (EU Customs Reform, EUCR) und betrifft ausschließlich E-Commerce-Importe aus Nicht-EU-Ländern, nicht den Warenverkehr innerhalb der EU oder allgemeine Wareneinfuhren außerhalb des E-Commerce.

Die EU begründet die Abschaffung mit der stark gestiegenen Zahl geringwertiger Sendungen aus Drittländern, die die bisherige Zollfreigrenze nutzten und dadurch Zollkontrollen sowie faire Wettbewerbsbedingungen für Anbieter innerhalb der EU erschwerten. Diesen Schritt hat die EU-Kommission beschlossen¹ und in einer offiziellen EU-Pressemitteilung² bestätigt.

Die alte Regel und die neue Regel im Vergleich

Die folgende Tabelle stellt beide Regelungen direkt gegenüber, damit Sie den Effekt auf Ihre Sendungen sofort erkennen.

Kriterium Alte Regel (bis 30. Juni 2026) Neue Regel (ab 1. Juli 2026)
Wertgrenze Zollbefreiung bis 150 Euro Keine Wertgrenze mehr
Zoll Kein Einfuhrzoll 3 Euro pauschal pro Produkttyp
Anwendungsbereich Geringwertige Sendungen Geringwertige Sendungen im E-Commerce
Gültigkeit Bis 30. Juni 2026 Ab 1. Juli 2026, übergangsweise

Gebühren im Juli 2026 geprüft. Preise, Verfügbarkeit und Produktmerkmale können sich im Laufe der Zeit ändern. Bestätigen Sie die aktuellen Informationen stets direkt beim Anbieter.

Der Übergang zum Standard-EU-Zolltarif ab 2028

Der 3-Euro-Pauschalzoll bleibt nicht dauerhaft bestehen. Ab dem 1. Juli 2028 löst der reguläre EU-Zolltarif die Pauschale ab, und Ihre Zollkosten hängen dann von der jeweiligen Warenklassifizierung ab, nicht mehr von einem festen Betrag.

Das bedeutet für Sie eine deutlich komplexere Kalkulation. Statt einer einfachen 3-Euro-Rechnung müssen Sie künftig den korrekten Zollsatz pro Warenart ermitteln. Wer sich früh mit den HS-Codes seiner Produkte auseinandersetzt, ist bei diesem zweiten Schritt der EU-Zollreform klar im Vorteil.

Wie wird der 3-Euro-Zoll pro Produktart berechnet?

Der 3-Euro-Einfuhrzoll wird pro Produkttyp berechnet, nicht pro Paket. Enthält eine Sendung mehrere unterschiedliche Artikel, summiert sich die Gebühr entsprechend. Entscheidend ist die Anzahl der verschiedenen Produktarten, nicht die Stückzahl oder das Gesamtgewicht Ihrer Warensendung.

Rechenbeispiel: Nehmen wir ein B2C-Paket mit fünf verschiedenen Produkten, einer Handyhülle, einem Ladekabel, einem T-Shirt, einer Trinkflasche und einem Notizbuch. Jede dieser fünf Produktarten löst den pauschalen 3-Euro-Zoll aus: 5 × 3 Euro ergibt 15 Euro Einfuhrzoll für ein einziges Paket. Hätten Sie stattdessen fünf identische Handyhüllen versendet, fiele nur ein einziger Produkttyp an, und der 3-Euro-Zoll würde nur einmal berechnet.

Wer diese Kosten letztlich trägt, hängt von Ihrem Liefermodell ab (mehr dazu im Abschnitt zu DDP und DDU weiter unten). Wichtig zu wissen: Der 3-Euro-Zoll erhöht nicht die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, die weiterhin auf dem Warenwert basiert.³

Wie Sie die Anzahl der 3-Euro-Gebühren reduzieren

Sie können die Gesamtsumme der 3-Euro-Gebühren senken, indem Sie Ihre Sendungen gezielt strukturieren. Folgende Ansätze helfen dabei:

  • Bündeln Sie identische Produktarten in einer Sendung, statt viele verschiedene Artikel zu mischen.
  • Prüfen Sie, ob sich Bestellungen mit gleichem Produkttyp zusammenfassen lassen.
  • Reduzieren Sie die Vielfalt pro Paket, wenn Marge und Versandlogik das zulassen.
  • Kalkulieren Sie den 3-Euro-Zoll pro Produkttyp bereits in Ihre Verkaufspreise ein.

Neue Compliance-Anforderungen für Nicht-EU-Verkäufer

Ab dem 1. Juli 2026 kommen zwei neue Pflichten auf Sie zu: vollständige Produktdaten für jede Zollanmeldung und Sicherheiten im Voraus, die Ihren Cashflow belasten.

Produktkennungen und Zolldaten vorbereiten

Für jede Zollanmeldung bei E-Commerce-Importen brauchen Sie künftig eindeutige Produktkennungen wie GTIN, EAN oder UPC. Dazu kommen die passenden Harmonized-System-Codes (HS-Codes), die jede Warenart klassifizieren und die Höhe des Einfuhrzolls ab 2028 bestimmen.

Ohne diese Daten kann Ihre Sendung an der Grenze aufgehalten werden. Pflegen Sie deshalb schon jetzt ein sauberes Produktdatenblatt mit Kennung und HS-Code für jeden Artikel in Ihrem Sortiment.

Vorabsicherheit: CGU und DPO und Ihr Cashflow

Die EU verlangt Sicherheiten im Voraus über zwei Autorisierungen. Die fortlaufende Sicherheit (Continuous Guarantee, CGU) hinterlegt einen Referenzbetrag für Ihre erwarteten Zollschulden, während der Zahlungsaufschub (Deferment of Payment, DPO) Ihnen erlaubt, Zölle gebündelt später zu begleichen.

Beide Instrumente binden Kapital. Der Referenzbetrag der CGU bleibt gesperrt und steht Ihnen für Wareneinkauf oder Lieferantenzahlungen nicht zur Verfügung, weshalb Sie diesen Liquiditätspuffer fest in Ihre Kalkulation einplanen sollten.

Achtung: Unterschätzen Sie den Cashflow-Effekt nicht. Ein hoher Garantie-Referenzbetrag kann bei knapper Marge schnell Ihre gesamte Einkaufsplanung ausbremsen.

Diese Checkliste hilft Ihnen, rechtzeitig vor dem 1. Juli 2026 vorbereitet zu sein:

  • Erfassen Sie GTIN, EAN oder UPC für jeden Artikel in Ihrem Sortiment.
  • Ordnen Sie jedem Produkt den korrekten HS-Code zu.
  • Beantragen Sie die CGU- und DPO-Autorisierungen bei der zuständigen Zollstelle.
  • Kalkulieren Sie den gebundenen Garantie-Referenzbetrag in Ihre Liquiditätsplanung ein.
  • Richten Sie ein passendes Geschäftskonto im Ausland ein, um Zoll- und Lieferantenzahlungen sauber zu steuern.

Zusätzliche Kosten und die Rolle von IOSS

Der 3-Euro-Zoll steht nicht allein. Weitere Kostenposten bilden zusammen Ihre tatsächlichen Landekosten.

IOSS und Mehrwertsteuer: was gleich bleibt und was nicht

Der Import One-Stop Shop (IOSS) regelt weiterhin die Erhebung der Mehrwertsteuer bei geringwertigen Sendungen, und an diesem Mechanismus ändert die neue Zollregel nichts. Wichtig für Sie: Der Einfuhrzoll und die Mehrwertsteuer sind zwei getrennte Posten.

Viele Verkäufer verwechseln beides. Die Mehrwertsteuer berechnet sich weiterhin auf den Warenwert, während der 3-Euro-Zoll separat pro Produkttyp anfällt. Beide Kosten laufen parallel, nicht ineinander.

Parallele Gebühren: EU-Bearbeitungsgebühr und nationale Paketabgaben

Neben Zoll und Mehrwertsteuer kommen weitere Gebühren hinzu. Ab November 2026 rechnet die EU mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr auf Sendungen aus Drittländern, die besonders Verkäufer mit hohem Sendungsvolumen trifft.

Hinzu kommen nationale Paketabgaben. Einzelne Mitgliedstaaten planen oder erheben bereits eigene Abgaben, die Ihre Landekosten zusätzlich erhöhen.⁴ Prüfen Sie deshalb die Regeln Ihres jeweiligen Zielmarktes genau.

Zusammengefasst setzen sich Ihre Landekosten aus vier Komponenten zusammen:

  • Pauschaler Einfuhrzoll von 3 Euro pro Produkttyp
  • Mehrwertsteuer über den Import One-Stop Shop (IOSS) auf den Warenwert
  • EU-Bearbeitungsgebühr, erwartet ab November 2026
  • Nationale Paketabgaben in einzelnen Mitgliedstaaten

Wie stark der Endpreis für Ihre EU-Kunden insgesamt steigt, hängt von der Produktvielfalt Ihrer Sendung und dem Zielmarkt ab, von wenigen Euro bis zu einem zweistelligen Betrag pro Sendung. Wie Sie all diese Zahlungsströme in verschiedenen Währungen im Blick behalten, zeigt unser Leitfaden für grenzüberschreitende Zahlungen.

Auswirkungen auf Dropshipping-Margen und Ihre Preiskalkulation

Die Reform drückt direkt auf Ihre Marge. Wie stark der Effekt ausfällt, entscheiden vor allem zwei Faktoren: Ihr Liefermodell und wie sauber Sie Ihre Landekosten neu berechnen.

DDP und DDU: wer trägt die Zollkosten

Das Liefermodell bestimmt, wer den Zoll an der Kasse zahlt. Bei Delivered Duty Paid (DDP) übernehmen Sie als Verkäufer sämtliche Einfuhrzölle und weisen den Preis inklusive Zoll aus. Bei Delivered Duty Unpaid (DDU) trägt der Endkunde die Zollkosten, oft überraschend beim Empfang.

DDP schützt Ihre Conversion, kostet aber Marge, während DDU die Kosten verlagert, jedoch abgelehnte Pakete und Retouren riskiert. Für B2C-Sendungen kalkulieren Sie den 3-Euro-Zoll pro Produkttyp am besten fest in Ihre Landekosten ein, bevor Sie den Checkout-Preis festlegen.

Wechselkurse und Lieferantenzahlungen steuern

Nicht-EU-Verkäufer zahlen den Wareneinkauf meist in USD oder CNY, verkaufen aber in Euro. Jeder Wechselkurssprung frisst dann zusätzlich an der Marge, die der neue Einfuhrzoll ohnehin schmälert, weshalb klug gesteuerte Währungsumrechnungen genau diesen Doppeldruck abfedern.

Mit einem Multi-Währungs-Konto begleichen Sie Zahlungen an chinesische Lieferanten in deren Landeswährung und behalten die Verwaltung von Währungsumrechnungen selbst in der Hand. WorldFirst bietet Werkzeuge, mit denen Sie Kurse gezielt steuern.

Profi-Tipp: Legen Sie Kurse für wiederkehrende Einkäufe früh fest, statt spontan zu tauschen. Wie das gelingt, zeigen unsere Strategien zum Management von Währungsrisiken.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit der 150-Euro-Zollfreigrenze in der EU im Jahr 2026? Seit dem 1. Juli 2026 hat die EU die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft. Diese De-minimis-Grenze befreite bislang geringwertige Sendungen (low-value consignments) von jeglichem Einfuhrzoll. Stattdessen greift nun ein pauschaler 3-Euro-Zoll pro Produkttyp. Ab dem 1. Juli 2028 löst der reguläre EU-Zolltarif diese Übergangslösung ab.

Was bedeutet “geringwertige Sendung” nach der EU-Zolländerung 2026? Eine geringwertige Sendung (low-value consignment) bezeichnet eine Warensendung, deren Wert bislang unter der 150-Euro-Grenze lag und damit von der Zollbefreiung profitierte. Diese Definition bleibt als Bezugsrahmen bestehen, doch die frühere Zollbefreiung entfällt. Solche Sendungen unterliegen jetzt dem pauschalen 3-Euro-Zoll pro Produkttyp.

Wird der 3-Euro-Zoll pro Paket oder pro Artikel berechnet? Der 3-Euro-Zoll wird pro Produkttyp berechnet, nicht pro Paket und nicht pro Stück. Enthält ein Paket fünf verschiedene Produktarten, fallen 15 Euro an. Fünf identische Artikel lösen dagegen nur einmal die 3-Euro-Gebühr aus. Entscheidend ist die Vielfalt der Warenarten in Ihrer Sendung.

Wie bereite ich Produktdaten für die Zollanmeldung vor? Erfassen Sie für jeden Artikel eine eindeutige Produktkennung wie GTIN, EAN oder UPC. Ordnen Sie anschließend jedem Produkt den korrekten HS-Code zu, der die Warenart klassifiziert. Pflegen Sie diese Angaben in einem sauberen Produktdatenblatt. Ohne vollständige Daten kann Ihre Sendung an der Grenze aufgehalten werden.

Was ist der Unterschied zwischen DDP und DDU bei diesen Sendungen? Bei Delivered Duty Paid (DDP) übernehmen Sie als Verkäufer den Einfuhrzoll und weisen den Preis inklusive Zoll aus. Bei Delivered Duty Unpaid (DDU) zahlt der Endkunde die Zollkosten, oft überraschend beim Empfang. DDP schützt Ihre Conversion, während DDU die Kosten auf den Kunden verlagert.

Gilt die Reform 2026 für B2B-Sendungen oder nur für B2C-E-Commerce? Die Reform zielt vorrangig auf B2C-Sendungen im E-Commerce ab, also den Direktverkauf an Endkunden aus Drittländern. Genau dieses Segment nutzte die frühere Zollbefreiung besonders intensiv. Wenn Sie über verschiedene Marktplätze verkaufen und weltweite Zahlungen empfangen, betrifft Sie diese Änderung direkt.

Sollte ich zu EU-Lieferanten wechseln, um Einfuhrzölle zu vermeiden? Waren, die Sie bereits innerhalb der EU einkaufen oder aus einem EU-Fulfillment-Center versenden, unterliegen dem neuen 3-Euro-Einfuhrzoll nicht, da dieser ausschließlich auf geringwertige Sendungen aus Drittländern erhoben wird. Ob ein Wechsel zu EU-Lieferanten für Sie sinnvoll ist, hängt jedoch von Einkaufspreisen, Lieferzeiten und Produktverfügbarkeit ab, denn EU-Lieferanten sind nicht automatisch günstiger. Rechnen Sie die neuen Zollkosten pro Produkttyp gegen mögliche Preisunterschiede und Lagerkosten, bevor Sie Ihre Lieferkette umstellen.

Gelten Übergangsregeln für Sendungen, die sich am 1. Juli 2026 bereits im Transit befinden? Detaillierte Übergangsregeln für Sendungen, die sich am Stichtag bereits auf dem Transportweg befinden, sind bislang nicht umfassend öffentlich dokumentiert. Klären Sie deshalb rechtzeitig vor dem 1. Juli 2026 direkt mit Ihrem Zolldienstleister oder der zuständigen Zollstelle, wie am Stichtag bereits unterwegs befindliche Pakete konkret behandelt werden, damit Sie nicht von unerwarteten Zollkosten überrascht werden.

So bleiben Sie der EU-Einfuhrzoll-Änderung 2026 einen Schritt voraus

Wer sich vor dem Stichtag im Juli 2026 sauber aufgestellt hat, schützt Marge und Compliance gleichermaßen. Die EU-Einfuhrzoll-Änderung 2026 trifft vor allem jene hart, die spät reagieren, ihre HS-Codes nicht kennen oder den Cashflow-Effekt der Vorabsicherheit unterschätzen.

Sie kennen jetzt die drei Hebel: saubere Produktdaten, kalkulierte Landekosten aus Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer sowie ein Setup, das Ihre Zahlungsströme in mehreren Währungen bündelt.

Genau hier setzt WorldFirst an, ein E-Geld-Institut und kein Bankanbieter. Mit einem Germany Business-Konto steuern Sie Zollkosten, Mehrwertsteuerzahlungen und Lieferantenzahlungen an einem Ort, und ein WorldFirst Germany Business-Konto zu eröffnen ist Ihr nächster, unaufgeregter Schritt.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung dar. Er ist nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf regulierter oder finanzieller Produkte oder Dienstleistungen zu verstehen. WorldFirst übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Anwendbarkeit der Inhalte, und den Lesern wird empfohlen, sich für eine auf ihre konkrete Situation zugeschnittene Beratung an Rechtsexperten oder andere Fachleute zu wenden. WorldFirst garantiert nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Artikels und schließt ausdrücklich jegliche Haftung gegenüber jeder Person in Bezug auf die Folgen von Handlungen oder Unterlassungen aus, die ganz oder teilweise im Vertrauen auf diesen Artikel erfolgen.

Quellen:

  1. https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/e-commerce-150-eur-customs-duty-exemption-threshold-be-removed-2026-2025-11-13_en
  2. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_3045
  3. https://www.ebnerstolz.de/de/unser-angebot/leistungen/steuerberatung/zollrecht-energiesteuer-aussenwirtschaft/zoelle-e-commerce-pakete-geringer-wert-ab-juli-2026-99268.html
  4. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/zoll-und-ecommerce-einfuhrabgaben-fuer-kaeufe-aus-nichteulaendern-62109

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